Wenn es hart auf hart kommt, zahlt die Versicherung nicht –
so lautet ein Vorurteil.
Das stimmt sicher so nicht, trotzdem
ist es enttäuschend, eine Ablehnung von der Versicherung zu
erhalten. Öfter als die Versicherung behauptet, ist sie
leistungspflichtig. Um dies beurteilen zu können, braucht es
gerade besonderes Fachwissen im Versicherungsrecht.
Rechtsanwalt Szeimies ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht
besonders qualifiziert und erfahren, Sie als Versicherte zu beraten und
nach außen zu vertreten und zwar im gesamten
Privat-Versicherungsrecht, u.a. im Bereich Lebens-, Renten-, und
Berufsunfähigkeitsversicherung (Ablehnung wegen angeblicher
Nichtanzeige von Vorerkrankungen), in der Krankenversicherung,
Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung sowie Hausrat-,
Gebäude- und Feuerversicherung.