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Wenn es hart auf hart kommt, zahlt die Versicherung nicht –
so lautet ein Vorurteil.

Das stimmt sicher so nicht, trotzdem ist es enttäuschend, eine Ablehnung von der Versicherung zu erhalten. Öfter als die Versicherung behauptet, ist sie leistungspflichtig. Um dies beurteilen zu können, braucht es gerade besonderes Fachwissen im Versicherungsrecht.

Rechtsanwalt Szeimies ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht besonders qualifiziert und erfahren, Sie als Versicherte zu beraten und nach außen zu vertreten und zwar im gesamten Privat-Versicherungsrecht, u.a. im Bereich Lebens-, Renten-, und Berufsunfähigkeitsversicherung (Ablehnung wegen angeblicher Nichtanzeige von Vorerkrankungen), in der Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung sowie Hausrat-, Gebäude- und Feuerversicherung.